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Kriterien zur Herstellung von ökozertifiziertem Kompost

Landwirtschaftliche Betriebe, die ökozertifziert arbeiten,haben erweiterterte bzw. verbandspezifische Vorgaben beim Zukauf von organischem Dünger, welche von der RAL-Gütesicherung geringfügig abweicht. Die geforderten Qualitätskriterien bspw. von Bioland e. V. , Naturland e .V. oder Gäa e. V. sind auf den Homepages der Verbände hinterlegt.

 

Eine Liste für zugelassene Einsatzstoffe auf den Anbauflächen von Bioland/Naturland Betrieben können Sie hier abrufen.

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Es sind Komposte aus der getrennten Sammlung von Bioabfällen (Biotonne) sowie reine Grüngutkomposte für den Einsatz im ökologischen Landbau erlaubt. Die Komposte müssen den Kriterien der EU-Ökoverordnung entsprechen wobei Bioland/Naturland noch weitere spezifische Anforderungen vorraussetzt.

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Der Antrag auf Bioland/Naturland zertifizierten Fertig- oder Frischkompost kann kostenfrei direkt bei unserem Dachverband der BGK e.V.  gestellt werden. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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