top of page

Ablauf der RAL-Gütesicherung

​

Der kontinuierlichen Gütesicherung im Überwachungsverfahren geht ein Anerkennungsverfahren voraus, in dessen Rahmen das RAL-Gütezeichen erlangt werden kann. Die Häufigkeit der Regeluntersuchungen (Beprobungen der hergestellten Erzeugnisse) im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren ist abhängig von der Jahresmenge des Inputmaterials. Die Probenahme wird ausschließlich durch einen anerkannten externen Probenehmer durchgeführt. Die anschließenden Analysen dürfen ausschließlich von einem akkreditierten und von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) zugelassenen Labor durchgeführt werden.

 

​

Anerkennungsverfahren

​

Nach Aufnahme als ordentliches Mitglied in die Gütegemeinschaft Kompost Ost e. V. ist ein Antrag auf die Einleitung des Anerkennungsverfahrens zur RAL-Gütesicherung zu stellen. Begleitende Unterlagen neben dem Antragsformular sind ein Stammdatenbogen sowie eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Gütesicherung.

Innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Einleitung des Anerkennungsverfahrens muss eine Erstbegutachtung durch unseren von der BGK anerkannten Qualitätsbetreuer durchgeführt werden.

Parallel ist der im Anerkennungsverfahren geforderte Nachweis über die hygienisierende Wirksamkeit des eingesetzten Behandlungsverfahrens zu erbringen, sofern dieser nicht bereits vorliegt. I. d. R. handelt es sich dabei um eine direkte Prozessprüfung nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV; § 3 Anforderungen an die hygienisierende Behandlung). Die Prozessprüfung muss durch ein hierzu anerkanntes Labor durchgeführt werden. Bei Anlagen mit einer genehmigten Anlagenkapazität von unter 3.000 Tonnen pro Jahr besteht nach Zustimmung der zuständigen Behörde die Möglichkeit einer indirekten Prozessprüfung (Hygienebaumuster) als Nachweis der Hygienisierung.

Im Anerkennungsverfahren (wie später auch im Überwachungsverfahren) müssen die hergestellten Erzeugnisse gemäß den jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen zum RAL-Gütezeichen nach einem vorgegebenen Probenahmeplan regelmäßig beprobt und analysiert werden.

Die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens (u. a. gültiger Hygienisierungsnachweis, Laborergebnisse zu den untersuchten Proben, Bericht des Qualitätsbetreuers) werden dem Bundesgüteausschuss (BGA) der BGK zur Entscheidung vorgelegt. Liegen Mängel vor, die nicht von vornherein der Vergabe des Gütezeichens widersprechen, wird dem Antragsteller Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt.

Sind die Voraussetzungen zur Vergabe des Gütezeichens erfüllt, fasst der BGA nach vorangegangener Prüfung einen entsprechenden Beschluss. Nach dieser positiven Entscheidung durch den BGA wird eine Urkunde verliehen und somit das Recht der Führung des RAL-Gütezeichens erteilt.

 

​

Überwachungsverfahren

​

Sobald das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens erlangt wurde, schließt sich die kontinuierliche Qualitäts- bzw. Gütesicherung im Überwachungsverfahren an. Dabei unterliegen die hergestellten Erzeugnisse einer wiederkehrenden und nachvollziehbaren Überprüfung. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen überwacht der BGA.

bottom of page